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1. Zusammenfassung

Die Vermögensverwaltung – Spezial Verantwortungsvoll - ESG fördert ökologische und soziale Merkmale, indem es einen wesentlichen Teil des Portfolios in Unternehmen mit solider Umwelt (E)-, Sozial (S)- und Governance (G)-Qualität investiert. Es verfolgt jedoch kein nachhaltiges Anlageziel. 

Im Rahmen des Anlageprozesses werden Unternehmen nach bestimmten Kriterien zugeordnet und klassifiziert. Als Filterkriterien berücksichtigt Julius Bär unter anderem eigene Scores wie den Klima-Score, den Naturkapital-Score, den Humankapital-Score, den Governance-Score und den Globaler Normen-Score zur Bewertung der Einhaltung globaler Normen.

Das Mandat ermöglicht direkte Beteiligungen sowie Anlagen in Fonds oder fondsähnliche Produkte wie ETFs. Die berücksichtigten Anlageklassen umfassen die Bereiche Geldmarkt-/Barmittel und Aktien sowie gegebenenfalls auch Anleihen. 

Für das Mandat müssen mindestens 70% der Investitionen in Finanzinstrumente getätigt werden, die von dem Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung als „Verantwortungsvoll“ oder „Nachhaltig“ eingestuft werden. Somit sind mindestens 70% des Mandats auf ökologische und soziale Merkmale ausgerichtet. Die Verpflichtung zu einem Mindestanteil für nachhaltige Investitionen besteht in diesem Mandat nicht.

Die übrigen Anlagen können in Finanzinstrumente investiert sein, die vom Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung in die Kategorie „Traditionell“ eingestuft werden, oder in Finanzinstrumente, die nicht nach dem Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung bewertet wurden, sowie Anlagen in Geldmarkt- /Barmittel. Der Barmittelanteil darf 0-30% betragen.

Als Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Mandats werden derzeit die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen verwendet: Treibhausgasemissionen, Emissionen in Wasser, Quote gefährlicher und/oder radioaktiver Abfälle, Verstösse gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie die Verbindung zu kontroversen Waffen.

Die gute Unternehmensführung von Unternehmen, in die investiert wird, wird über die Julius Bär ESG-Kategorien „Verantwortungsvoll“ und „Nachhaltig“ beurteilt. Ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu diesen beiden ESG-Kategorien sind gute Unternehmensführungspraktiken nach Ansicht von Julius Bär. Eine gute Unternehmensführung wird insbesondere durch die Julius Bär-eigenen Governance- und Humankapital Scores sichergestellt. In der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär im Detail erläutert.

Was die Datenquellen betrifft, so hat Julius Bär ein eigenes Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung entwickelt, das von einem mit Nachhaltigkeitsspezialisten besetzten, internen Team verwaltet wird. In einigen Fällen ist die Datenabdeckung von externen Datenanbietern nicht ausreichend für alle Attribute, die für das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung benötigt werden. In solchen Fällen können Branchendurchschnitte der externen Datenanbieter verwendet werden. Der Gesamtanteil der geschätzten Daten beträgt weniger als 20% der gesamten Eingabedaten, die zur Berechnung der ESG-Themen Scores oder der ESG-Kategorien verwendet werden.

In Bezug auf die Sorgfaltspflicht hat Julius Bär eine Reihe von ESG-Kategorien entwickelt, die auf dem firmeneigenen Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung basieren und auf deren Grundlage das Anlageuniversum klassifiziert wird. Das Responsible Investment Committee gibt Richtlinien vor und überwacht die Anwendbarkeit des Julius Bär Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung sowie das damit verbundene Produkt- und Dienstleistungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit. Julius Bär ist der Ansicht, dass die Identifikation und Analyse von ESG-Risiken ein integraler Bestandteil der Verantwortlichkeit von Analysten und Portfoliomanagern in Bezug auf die von ihnen betreuten/investierten Unternehmen sind. Diese Einschätzung ist Teil der regulären Besprechung mit dem Management der Unternehmen.

Eine systematische Mitwirkungspolitik mit Bezug auf ESG-Themen wird weder als Teil der ökologischen oder sozialen Merkmale noch als Teil der nachhaltigen Investitionen des Mandats beworben.

2. Kein nachhaltiges Investitionsziel

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen angestrebt. 

3. Ökologische oder soziale Merkmale des Finanzprodukts

Das Mandat fördert ökologische und soziale Merkmale, indem es einen wesentlichen Teil des Portfolios in Unternehmen mit solider Umwelt (E)-, Sozial (S)- und Governance (G)- Qualität investiert. Diese Qualität wird anhand von Nachhaltigkeits-Daten unabhängiger Datenanbieter sowie internem thematischem Research zu Anlagethemen bewertet, wobei das Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung zur Anwendung kommt. 

Weitere Informationen, inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale des Mandats erreicht wurden, können dem regelmässigen Bericht gemäss Offenlegungsverordnung entnommen werden. 

4. Anlagestrategie

Das Mandat tätigt Anlagen unter Anwendung des Julius Bär Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung. Das Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung besteht aus drei Stufen:

  1. Die erste Stufe besteht in der Sammlung von nicht bearbeiteten ESG-Daten unabhängiger Datenanbieter sowie von internem thematischem Research zu Anlagethemen, die mit Nachhaltigkeitszielen in Verbindung stehen.
  2. Anschliessend werden bestimmte Julius Bär Themen-Scores (unten erläutert) aus unverarbeiteten ESG-Daten und dem internen thematischen Research errechnet.
  3. Auf der letzten Stufe werden vier verschiedene ESG-Kategorien abgeleitet, anhand einer Kombination aus den Themen-Scores und bestimmten Indikatoren (verarbeitete ESG-Daten, wie Ratings), die von ESG-Datenanbietern bereitgestellt werden.

Die vier aus dem Prozess abgeleiteten ESG-Kategorien sind „ESG-Risiko“, „Traditionell“, „Verantwortungsvoll“ und „Nachhaltig“. 

Für das Mandat müssen mindestens 70% der Investitionen in Finanzinstrumente getätigt werden, die vom Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung in die Kategorie „Verantwortungsvoll“ oder „Nachhaltig“ eingestuft werden. Die verbleibenden 30% können in Finanzinstrumente investiert sein, die vom Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung in die Kategorie „Traditionell“ eingestuft werden, oder in Finanzinstrumente, die nicht nach dem Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär bewertet wurden. 

ESG-Risikoinstrumente sind grundsätzlich ausgeschlossen, ausser dem Mandat wurde durch eines der zuständigen Aufsichtsgremien eine Ausnahme in Verbindung mit ESG gewährt oder es erhielt allgemeine Ausnahmen (z.B. zu Diversifikationszwecken oder zur Reduzierung des Tracking Errors). 

Die folgenden Julius Bär Themen-Scores werden in der zweiten Stufe des Prozesses berechnet:

Julius Bär Klima-Score, der Aspekte wie Treibhausgasemissionen und Massnahmen auf dem Weg zu einer klimaneutralen Welt berücksichtigt

Julius Bär Naturkapital-Score, der Aspekte wie Biodiversität, Luftverschmutzung und andere Umweltbelastungen berücksichtigt und die Identifizierung von Unternehmen ermöglicht, die sich durch ihr Engagement auch in über das Klima hinausreichende Umweltthemen auszeichnen

Julius Bär Humankapital-Score, der Unternehmen ausgehend vom sozialen ESG-Aspekt bewertet, d.h. Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden (z.B. Bezahlung oder Zusatzleistungen), Arbeitsplatzrichtlinien zu Vielfalt und Inklusion, sowie vorbeugende Massnahmen gegen Mobbing

Julius Bär Globaler Normen-Score, der erfasst, ob ein Unternehmen an der Herstellung und/oder am Verkauf konventioneller Waffen beteiligt ist, und wie es die Vorgaben globaler Normen und Standards erfüllt

Julius Bär Governance-Score, der den Aspekt der Unternehmensführung eines Unternehmens prüft (d.h. im Hinblick auf Richtlinien, Organisationsstrukturen, Ethik, Verhaltenskodex oder Transparenz und Zuverlässigkeit in der Rechnungslegung einschliesslich der Einhaltung von Steuervorschriften)

Direktinvestitionen (im Gegensatz zu Fonds) in Unternehmen, die zum Zeitpunkt einer Investition in einem oder mehreren der folgenden Bereiche engagiert sind, werden grundsätzlich aus dem Anlageuniversum des Mandats ausgeschlossen:

a) Herstellung und/oder Vertrieb von verbotenem Kriegsmaterial, wie im Schweizerischen Kriegsmaterialgesetz vom 13. Dezember 1996 festgelegt, einschliesslich chemischer/biologischer Waffen, Streumunition und Landminen sowie Waffen, Munition und Rüstungsgüter, die angereichertes Uran enthalten.

b) Unternehmen, die nach Ansicht von Julius Bär gegen die Prinzipien des UN Global Compact verstossen. Diese Einschätzung kann qualitativer und/oder quantitativer Natur sein und basiert auf zahlreichen internen und externen Datenquellen und/oder internem Research und internen Analysen, sofern verfügbar.

Die gute Unternehmensführung von Unternehmen, in die investiert wird, wird über die Julius Bär ESG-Kategorien „Verantwortungsvoll“ und „Nachhaltig“ beurteilt. Ein Kriterium für die Zugehörigkeit zu diesen beiden ESG-Kategorien sind gute Unternehmensführungspraktiken nach Ansicht von Julius Bär. Eine gute Unternehmensführung wird insbesondere durch die Julius Bär-eigenen Governance- und Humankapital-Scores sichergestellt. In der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär im Detail erläutert.

5. Aufteilung der Investitionen

Das Mandat ermöglicht direkte Beteiligungen sowie Anlagen in Fonds oder fondsähnlichen Produkten wie ETFs. Die berücksichtigten Anlageklassen umfassen Geldmarkt-/Barmittel und Aktien sowie gegebenenfalls auch Anleihen. 

In das Anlageuniversum aufgenommen werden nur Unternehmen, welche die Auswahlkriterien des Mandats erfüllen. Diese beinhalten die Kriterien aus den oben genannten Ausschlüssen sowie die Anwendung von Filterkriterien. Somit tragen mindestens 70% der Anlagen den ökologischen und sozialen Merkmalen Rechnung. Die Verpflichtung zu einem Mindestanteil für nachhaltige Investitionen besteht in diesem Mandat nicht. Die übrigen Anlagen bestehen aus Finanzinstrumenten, die vom Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung als „Traditionell“ eingestuft wurden, Anlagen in Instrumente, die nicht vom Julius Bär Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung bewertet wurden, sowie Anlagen in Geldmarkt-/Barmittel. Der Barmittelanteil darf 0-30% betragen.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

6. Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale

Die ökologischen und sozialen Merkmale sowie die Nachhaltigkeitsindikatoren werden durch das Portfoliomanagementteam überwacht. Darüber hinaus wird die Umsetzung der Anlagestrategie fortlaufend im Rahmen des Investment-Controllings überwacht.

Die Überwachung des Julius Bär Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung für Finanzinstrumente liegt in der Verantwortung des Responsible Investment Committee, das der Geschäftsleitung der Julius Bär Gruppe als Ganzes Bericht erstattet. Zusätzlich beaufsichtigt das Julius Bär Responsible Investment Committee wichtige Entscheidungen, wie z.B. 

  • die Entscheidung über wichtige methodische Überlegungen zu einzelnen Finanzinstrumenten
  • Kriterien, die Finanzprodukte wie kollektive Anlagen (Fonds) und Vermögensverwaltungsmandate einer bestimmten nachhaltigen Anlagekategorie zuordnen
  • die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -Chancen in das Produkt- und Dienstleistungsangebot und den Anlageprozess

Ein spezielles Rahmenwerk stellt die Funktionalität und Weiterentwicklung des Julius Bär Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung sowohl auf strategischer als auch auf operativer Ebene sicher.

In der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär im Detail erläutert, einschliesslich der Berücksichtigung und Überwachung von Umwelt-, Sozial- und Nachhaltigkeitsindikatoren als Teil des Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung.

7. Methoden

Die nachfolgenden Messgrössen zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen werden derzeit als Nachhaltigkeitsindikatoren verwendet, um die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale des Mandats zu bewerten:

Treibhausgasemissionen, die drei Indikatoren umfassen:

a) Scope-1-Treibhausgasemissionen
b) Scope-2-Treibhausgasemissionen
c) Gesamt-Treibhausgasemissionen (Summe aus Scope 1 und 2) 

Die oben genannten Indikatoren werden als Emissionen in Tonnen für den investierten Betrag berechnet.

Emissionen in Wasser:
Anteil an Investitionen im Mandat in Unternehmen, die Emissionen in Wasser verursachen, gemessen in Tonnen pro investierte Million

Quote gefährlicher und/oder radioaktiver Abfälle: 
Gefährliche Abfälle, gemessen in Tonnen pro investierte Million

Verstösse gegen die Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD): 
Anteil an Investitionen im Mandat in Unternehmen, die an Verstössen gegen die UNGC-Prinzipien oder die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren

Verbindung zu kontroversen Waffen1:
Anteil an Investitionen im Mandat in Unternehmen, die an der Herstellung oder dem Verkauf von kontroversen Waffen beteiligt sind

Aufgrund der laufenden Entwicklungen im Bereich der ESG-Daten behält sich Julius Bär das Recht auf Erweiterung, Änderung und Austausch der vorgenannten Indikatoren und/oder Messgrössen vor.

In der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär im Detail erläutert, einschliesslich der Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsindikatoren als Teil des Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung.

1 Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen

8. Datenquellen und -verarbeitung

Julius Bär verwendet unter anderem ein eigenes Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung, das von einem mit Nachhaltigkeitsspezialisten besetzten, internen Team verwaltet und zusätzlich vom Responsible Investment Committee überwacht wird. Dieses ist in zwei Gremien gegliedert: den Strategischen Bereich, der über die Festlegung der strategischen Richtlinien entscheidet, und den Operationellen Bereich, der letztlich für die Überprüfung und Validierung der Ergebnisse des Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung auf Emittenten- oder Fondsebene verantwortlich ist. Dieses Verfahren basiert auf einer Kombination aus Daten von externen ESG-Datenanbietern und Julius Bär eigenem Research für verschiedene Instrumenten- und Anlageklassen. Das Ergebnis ist eine Reihe von thematischen Scores und ESG-Kategorien, die von Portfoliomanagern und Anlageberatern bei der Auswahl von Anlagen beachtet werden. In bestimmten Fällen kann der Operationelle Bereich des Responsible Investment Committees Korrekturen der thematischen Scores und ESG-Kategorien genehmigen, um die korrekte Umsetzung des Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung im Tagesgeschäft zu gewährleisten.

In einigen Fällen ist die Datenabdeckung von externen Datenanbietern nicht ausreichend für alle Attribute, die für die Methodik benötigt werden. In solchen Fällen können Branchendurchschnitte von externen Datenanbietern verwendet werden. Darüber hinaus wird internes thematisches Research eingesetzt, um das Element des nachhaltigen Wandels von Unternehmen zu bewerten, die mit nachhaltigkeitsbezogenen Themen in Verbindung stehen.

Die Daten, die von externen Anbietern stammen, basieren nicht auf Schätzungen von Julius Bär. Insofern die Datenqualität jedoch nicht ausreichend ist, können sie in bestimmten Fällen ignoriert oder für bestimmte Branchen nicht berücksichtigt werden. Informationen, die auf internem thematischem Research basieren, werden bis zu einem gewissen Grad verarbeitet, normalisiert und geschätzt. Der Gesamtanteil der geschätzten Daten beträgt weniger als 20% der gesamten Eingabedaten, die zur Berechnung der ESG-Themen Scores oder -der ESG-Kategorien verwendet werden.

Obwohl Julius Bär ESG-Daten von externen Datenanbietern bezieht, gibt es weiterhin Einschränkungen hinsichtlich der Datenabdeckung. Daneben gibt es bestimmte Datenpunkte, die Julius Bär aufgrund von ausstehenden Vorschriften oder Richtlinien nicht beziehen kann.

Darüber hinaus wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär laufend weiterentwickelt, um neue regulatorische Anforderungen oder Anpassungen bestehender Vorschriften zu berücksichtigen sowie zusätzliche Instrumententypen oder Anlageklassen abzudecken. In der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär im Detail erläutert.

Zu den geplanten Massnahmen zur Reduzierung von Einschränkungen gehören die kontinuierliche Überprüfung der Datenqualität von externen Anbietern. Diese dienen auch dazu, die Abdeckung und Qualität durch verschiedene Prüfungen und Kontrollen zu verbessern, sowohl mindestens vier Mal pro Jahr bei der Aktualisierung des quantitativen Modells als auch auf Ad-hoc-Basis (z.B. Ad-hoc-Analysen). Die Überwachung der Verfügbarkeit aufsichtsrechtlich vorgeschriebener Daten und die Erweiterung der Abdeckung in Bezug auf zusätzliche Instrumententypen oder Anlageklassen ist dabei wesentlich.

9. Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten 

Zu den wichtigsten Einschränkungen des Julius Bär Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung kann ein Mangel an Datenabdeckung und/oder -qualität gehören. Darüber hinaus sind wichtige ESG-Daten, wie Ratings, derzeit nicht für alle Anlageklassen verfügbar.

Zu den geplanten Massnahmen zur Reduzierung der Einschränkungen gehören die Harmonisierung von ESG-Datenmethoden und die Erhöhung der Abdeckung durch die kontinuierliche Weiterentwicklung des Julius Bär Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung. Die Nachhaltigkeitsspezialisten bei Julius Bär prüfen die Entwicklungen im Bereich ESG-Daten und Indikatoren, mit dem Ziel, diese zusätzlichen Informationen fortlaufend in die Bewertungsprozesse zu integrieren. In der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“ wird das Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär im Detail erläutert.

10. Sorgfaltspflicht

Julius Bär hat eine Reihe von ESG-Kategorien entwickelt, die auf dem firmeneigenen Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung basieren und auf deren Grundlage das Anlageuniversum definiert wird. Weitere Einzelheiten zu den ESG-Kategorien und dem Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär finden Sie in der Broschüre „Das Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“. Das Responsible Investment Committee gibt Richtlinien vor und beaufsichtigt die Anwendung des Verfahrens zur Nachhaltigkeitsbewertung von Julius Bär und das damit verbundene Produkt- und Dienstleistungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit. Es arbeitet aktiv mit den Analysten und Portfoliomanagern von Julius Bär zusammen, um Anlagerisiken zu begrenzen, ohne gleichzeitig deren Unabhängigkeit zu beschränken. Unternehmen mit niedrigen ESG-Bewertungen und öffentlichen Kontroversen werden von Experten im Detail diskutiert, um die Risiken zu bewerten. Analysten und Portfoliomanager sind verpflichtet, das Responsible Investment Committee zu konsultieren, wenn sie mit (negativen) Bewertungen der Datenanbieter nicht einverstanden sind. Hierfür sind entsprechende Argumente zu sammeln, um eine neuerliche Bewertung anzustossen und den Ausschuss davon zu überzeugen, dass die Bewertungen überarbeitet werden sollten. Der Ausschuss kann durch Mehrheitsbeschluss Überarbeitungen der thematischen Scores und ESG-Kategorien genehmigen. Jedes Jahr führt der Ausschuss eine Überprüfung der genehmigten und erfolgten Überarbeitungen durch.

11. Mitwirkungspolitik

Julius Bär ist der Ansicht, dass die Identifikation und Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken ein integraler Bestandteil der Verantwortlichkeit von Analysten und Portfoliomanagern in Bezug auf die von ihnen betreuten Unternehmen sind. Diese Einschätzung ist Teil der regulären Besprechung mit dem Management der Unternehmen.

Eine systematische Mitwirkungspolitik mit Bezug auf ESG-Themen wird weder als Teil der ökologischen oder sozialen Merkmale noch als Teil der nachhaltigen Investitionen des Mandats beworben.

12. Bestimmter Referenzwert

Es wurde kein Referenzwert für die Erreichung der ökologischen oder sozialen Merkmale festgelegt.

VersionDatum der VeröffentlichungÄnderungen im Vergleich zur vorherigen Version
601.01.2025Dieses Finanzprodukt wird ab 01.01.2025 nicht mehr aktiv angeboten. Anstelle dessen wird das Nachhaltigkeitsangebot um zwei neue Finanzprodukte erweitert, siehe hierzu Offenlegung: 
• Spezial Nachhaltig – Multi Asset Class 
• Spezial Nachhaltig – Kapitalgewinn
511.11.2024Anpassung in Abschnitt 8. Datenquellen und- verarbeitung in Bezug auf die regelmässige Aktualisierung des quantitativen Modells
401.08.2024Namensänderung:
• „ESG-Bewertungsverfahren“ geändert in „Verfahren zur Nachhaltigkeitsbewertung“
• „ESG-Anlagerahmenwerk“ geändert in „Nachhaltigkeits-Anlagerahmenwerk von Julius Bär“

Anpassungen in den folgenden Abschnitten aufgrund aktualisierter Mandatsanlagerichtlinien:
• Zusammenfassung
• Anlagestrategie
301.01.2024Änderungen in den folgenden Abschnitten aufgrund der jährlichen Überprüfung:
• Datenquellen und -verarbeitung
• Beschränkungen hinsichtlich der Methoden und Daten
Mitwirkungspolitik
201.01.2023Umfangreiche Anpassungen aufgrund erweiterter regulatorischer Vorgaben gemäss Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission vom 6. April 2022 – Art. 23 – 36
104.05.2022Ursprungsversion