Zürich, 31. März 2021 – Julius Bär wurde von der FINMA informiert, dass diese das im Februar 2020 verhängte Verbot zur Durchführung von Firmenakquisitionen (FINMA-Medienmitteilung vom 20. Februar 2020), welche die operationellen Risiken sowie den Komplexitätsgrad der Organisation erheblich erhöhen, formell aufhebt.
Dieser Entscheid basiert auf einem Statusbericht der von der FINMA eingesetzten Prüfbeauftragten, welche die Umsetzung der von der FINMA verfügten und der bankeigenen Massnahmen prüft.
Die FINMA wird Julius Bär bis zum Abschluss der vollständigen Umsetzung dieser Massnahmen weiterhin eng durch die eingesetzte unabhängige Prüfbeauftragte sowie durch zusätzliche Aufsichtsmassnahmen begleiten.
Julius Bär begrüsst die Aufhebung des Verbots von komplexen Firmenakquisitionen angesichts des massgeblichen Fortschritts der Bank in der Stärkung ihres unternehmensweiten Risikomanagements, insbesondere mit Blick auf die Geldwäschereiprävention.