Stiftungslandschaft Schweiz
13’880: So viele Stiftungen bestanden Ende 2023 gemäss den neusten Zahlen des Schweizerischen Stiftungsreports 2024. Auch wenn die absolute Zahl der Stiftungen in der Schweiz seit 2010 hinter dem rasanten Wachstum zwischen 1990 und 2010 stagniert, ist der oft als „staubig“ bezeichnete Sektor alles andere als undynamisch. Das Nettowachstum von 88 Stiftungen im letzten Jahr resultiert aus der Liquidierung von 220 Stiftungen und der Gründung von 308 neuen Stiftungen, was den dynamischen Wandel des Sektors verdeutlicht.
Mit einem Blick auf die regionale Verteilung der schweizerischen Stiftungen lässt sich grundsätzlich festhalten, dass die ganze Schweiz ein Stiftungsland ist. Verglichen mit den USA oder Deutschland gibt es in der Schweiz pro Kopf sechsmal mehr gemeinnützige Stiftungen. Dies lässt sich mitunter auf die lange Stiftungstradition sowie das liberalen Schweizer Stiftungsrecht zurückführen. Betrachtet man die Stiftungsdichte, so liegt der Kanton Basel-Stadt mit 45 Stiftungen pro 10’000 Einwohner an der Spitze. In Bezug auf die absolute Zahl der Stiftungen führt der Kanton Zürich mit 2’217 Stiftungen. Um sicherzustellen, dass Zürich auch weiterhin die höchste Anzahl an Stiftungen aufweist, wurde Anfang dieses Jahres eine Praxisänderung zugunsten einer Stärkung des Stiftungsstandort Kanton Zürich lanciert.
Wichtige regulatorische Veränderungen am Stiftungsstandort Zürich
Bisher hielt sich der Kanton Zürich bei der Vergabe der Steuerbefreiung für Stiftungen konservativ zurück. Die Bedingungen dafür waren streng ausgelegt: Stiftungsratsmitglieder mussten ehrenamtlich arbeiten, Förderungen im Ausland durften nur im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit erfolgen und Investitionen in unternehmerische Fördermodelle waren nicht erlaubt.
Seit dem 1. Februar 2024 vollzog der Kanton in dieser Praxis einen Paradigmenwechsel. Neu sollen auch gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland beurteilt werden. Das heisst, Tätigkeiten ausserhalb der Schweiz sind unabhängig von Art und Ort der Tätigkeit möglich, sofern sie aus schweizerischer gesamtgesellschaftlicher Sicht als fördernswert erscheinen und eine positive Ausstrahlung in die Schweiz haben.
Des Weiteren ist es nun möglich, Stiftungsratsmitglieder angemessen zu entschädigen, ohne die Steuerbefreiung zu gefährden. In Bezug auf das Kriterium der «Angemessenheit» von Entschädigungen geht das Steueramt bei Stiftungen grundsätzlich davon aus, dass die Entschädigungen des Stiftungsrats von der Stiftungsaufsicht überprüft werden. Das Steueramt führt nur dann eigene Prüfungen durch, wenn die Angemessenheit solcher Entschädigungen zweifelhaft erscheint, daher als exzessiv und missbräuchlich angesehen wird.
Schliesslich liberalisiert das Steueramt seine Praxis zu unternehmerischen Fördermodellen dahingehend, dass auch Impact Investing mit der Steuerbefreiung vereinbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Stiftung in Bereiche investiert, für die es noch keinen etablierten Markt gibt und somit nicht in Konkurrenz zu nicht-steuerbefreiten Investoren tritt. Zudem müssen alle Rückflüsse aus diesen Investitionen erneut für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
Diese Neuerungen sind besonders interessant für Stifterinnen und Stifter, die international tätig sind oder tätig werden wollen, sowie für diejenigen, die für ihre Impact-Investment-Aktivitäten einen attraktiven und steuergünstigen Standort suchen. Der Stiftungsstandort Zürich gewinnt dadurch erheblich an Attraktivität und präsentiert sich sehr fortschrittlich. Es ist mit vermehrten Sitzverlegungen und Neuansiedlungen international tätiger Stiftungen zu rechnen.
Unternehmerische Philanthropie
Gerade für Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich verstärkt philanthropisch engagieren möchten, sind die neuen Rahmenbedingungen von grossem Interesse. Mit den neuen Rahmenbedingungen wird die Fördertätigkeit nicht mehr rein auf à‑fonds-perdu-Beiträge beschränkt, sondern es kann verstärkt auf sozialunternehmerische Lösungen gesetzt werden. Genau hierfür sind die unternehmerischen Kompetenzen der Unternehmerinnen und Unternehmer essenziell, um die angestrebten Wirkungsziele zu erreichen. Oberflächlich gesagt, können Unternehmerinnen und Unternehmer mit dieser Praxis nun vielmehr ihr Geld so philanthropisch einsetzen, wie sie es auch unternehmerisch verdient haben.
Hinzu kommt, dass Stiftungen durch ihre Investitionen weder Gewinne erzielen noch Stimmen bei Wahlen gewinnen müssen. Diese Autonomie ermöglicht es Stiftungen eine treibende gesellschaftliche Innovationskraft zu entwickeln, indem Sie durch soziale Investitionen – auch Impact Investing genannt – zukunftsweisende Ideen unterstützen und Neues wagen.
Im besten Fall erlaubt die neue Praxis der unternehmerischen Fördertatigkeit als Wirkungsmultiplikators zu agieren. Das investierte Geld könnte durch den Rücklauf theoretisch unendlich mehrfach eingesetzt werden und das Potential mit Blick auf das gesellschaftliche positive Wirken kaum grösser sein.
Durch Stiftungsarbeit können vermögende Familien ein geeignetes Vehikel finden, um generationsübergreifende Werte gemeinsam zu erarbeiten und auf diese Weise auch die Identifikation der Angehörigen der nächsten Generationen zur Familie zu stärken. Kontaktieren Sie uns, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.